Gemäß Erlass des Schulministeriums NRW vom 27.06.2012 ist der Einsatz von grafikfähigen Taschenrechnern (GTR) ab dem Schuljahr 2014/15 in der gymnasialen Oberstufe verbindlich. Der Einsatz im Abitur erfolgte erstmals beim Zentralabitur 2017.
Nachdem Anfang 2014 von verschiedenen Seiten erhebliche Kritik an der geplanten Einführung von GTR laut wurde, reagierte das Schulministerium mit einem Ergänzungserlass vom 10.04.2014. Dieser Erlass bezieht sich lediglich auf solche Fälle, in denen eine Schule von der auch bisher schon vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen möchte, mit CAS-Systemen zu arbeiten. Die einzige Neuerung besteht darin, dass in solchen Fällen unter bestimmten, im Ergänzungserlass genau spezifizierten Umständen anstelle von CAS-Taschenrechnern („Handhelds“) auch andere Hardware mit CAS-Software eingesetzt werden kann.
In jedem Fall sind die mathematischen Fachkonferenzen aufgefordert, sich rechtzeitig einen Überblick über das Angebot an GTR zu verschaffen und dann zu entscheiden, welches Modell als Referenzgerät an der Schule eingeführt werden soll. Zu beachten ist dabei der Anforderungskatalog des Schulministeriums, der festlegt, welche Funktionalität die eingesetzten GTR mitbringen müssen (Anforderungen „NRW 2014“). Keine einfache Aufgabe für die Fachkonferenzen, denn aktuell sind mehr als zehn verschiedene Modelle mehrerer Hersteller auf dem Markt, die ein riesiges Funktionsangebot mitbringen und sich in ihrer Bedienung teils erheblich unterscheiden.